FAQ's
Ist der Alkohol in den homöopathischen und naturheilkundlichen Mitteln nicht zuviel?
Ethanol ist ein natürliches Lösungsmittel, das wasserlösliche und fettlösliche Wirkstoffe aus pflanzlichem Material binden kann. Dadurch wird die Aufnahmefähigkeit des Körpers für die Wirkstoffe
verbessert, zudem ist Ethanol ein Konservierungsmittel und macht den Zusatz weiterer Stoffe überflüssig und ruft keine allergische Reaktion hervor.
Ethanol ist das Endprodukt natürlicher Stoffwechselprozesse im Körper und wird täglich in jedem Menschen produziert, obwohl homöopathische Tropfen teilweise hochprozentigen Alkohol enthalten, ist
die Alkoholmenge in einer Einzeldosis sehr gering, je nach Tropfenzahl meist zwischen 0,05 g und 0,2 g Alkohol.
Der Alkoholgehalt von manchen Lebensmitteln, ist deutlich höher z.B. enthält eine reife Banane von ca. 200g Banane bis zu 1,2g Alkohol.
Einnahme von Tropfen während der Stillzeit: ca fünf Minuten mit dem Stillen warten, dann ist kein erhöhter Alkoholgehalt in der Muttermilch mehr nachweisbar.
Einnahme in der Schwangerschaft: dem Ungeborenen Kind werden durch die Abbaumechanismen der Mutter, ebenfalls nur verschwindend geringe Mengen Alkohol zugeführt, die deutlich unter dem ständig vorhandenen Blutalkoholgehalt liegen.
Bei Alkoholabhängigkeit würde ich raten auf andere Mittel auszuweichen.
Wie nehme ich homöopathische oder naturheilkundliche Mittel ein?
Homöopathischen Mittel (Globuli, Tabletten oder Tropfen) werden über die Mundschleimhaut aufgenommen. Am besten eine Viertelstunde vor und nach der Einnahme nichts zu sich nehmen.
Globuli und Tabletten einfach unter der Zunge zergehen lassen. Tropfen entweder pur oder in etwas Wasser einnehmen und eine Zeitlang im Mund behalten. Wenn Sie mehrmals täglich Tropfen
einnehmen müssen, können Sie die gesamte Tagesdosis in eine 1-1,5l Flasche stilles Wasser geben und über den Tag verteilt trinken.
Wird die Behandlung von der Krankenkasse übernommen?
Die Behandlungskosten sind selbst zu tragen.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für einen Heilpraktiker nicht.
Eine private, ambulante Ergänzungsversicherung mit einem Tarif für Heilpraktiker erstattet Leistungen ganz oder zu einem Teil.
Für privatversicherte und Beihilfe berechtigte Patienten ist eine Kostenübernahme in einem gewissen Umfang je nach Versicherung möglich. Eine Rückerstattung erfolgt abhängig vom Vertrag Ihrer Versicherung.